Patienten Information

Dauer einer Therapie:

Die Gesamtdauer der Therapie hängt von der Fragestellung und Ihren persönlichen Zielen in der Therapie  ab.

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten.

Absage von Terminen:

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen zeitgerecht abzusagen. Wird der Temin einen Tag vorher abgesagt, muss ich Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen, da eine kurzfristige Nachbesetzung Ihres Termins nicht mehr möglich ist.

Kosten und Bezahlung:

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und kostet 110,-€.

Je nach Krankenkasse können Sie einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Bitte denken Sie an Zusatzversicherungen, die eine weitere Kostenübernahme ermöglichen könnten.

Kostenzuschuss über Ihre Krankenkasse:

Übermitteln Sie ihrem Versicherungsträger bitte folgende Unterlagen:

  • Original-Honorarnote
    - mit Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
    - bei elektronischer Bezahlung: mit Nachweis der Abbuchung
  • Nachweis der ärztlichen Untersuchung (Zuweisung zur psychotherapeutischen Behandlung) muss vor der 2. Sitzung erfolgen!
  • Geben Sie bitte auch Ihre Bankverbindung bekannt, damit Ihnen der Kostenzuschuss von der Krankenkasse überwiesen werden kann.
  • Vor der 11. Sitzung: Antrag auf Kostenzuschuss beim Krankenversicherungsträger. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auch HIER.

Supervision:

Supervision bedeutet Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns und Erlebens. Sie wird zur Sicherung, Verbesserung und Optimierung der Qualität meiner beruflichen Arbeit eingesetzt. Ich befinde mich in regelmäßiger Fallbesprechung mit einem Supervisor, welcher ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Supervision ist ein wichtiger Bestandteil meiner professionellen Arbeit mit Ihnen.

Schweigepflicht:

Durch meine Tätigkeit als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle mir im Rahmen der Behandlung anvertrauten Informationen unterliegen daher der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(PthG § 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.)