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Info über mich
Ausbildung:
Grundberuf Kindergartenpädagogin
Studium der Psychologie an der Universität Salzburg
Ausbildung zur Klinischen- und Gesundheitspsychologin
Psychotherapieausbildung der AVM Verhaltenstherapie
Zusatzausbildung:
Ausbildung zur diplomierten Legasthenietrainerin
Biofeedbacktherapeutin
Berufliche Entwicklung:
Kindergärtnerin in Salzburg (als Leitung) und Braunau
Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie im Krankenhaus Braunau
Klinik für Psychische Gesundheit im Krankenhaus Braunau
Freie Praxis als Legasthenietrainerin und Psychotherapeutische Praxis |
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Für mich bedeutet Psychotherapie

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- Unterstützung in schwierigen Lebensphasen
- Begleitung auf neuen Wegen
- Beziehung, Wertschätzung, Respekt
- Anbieten eines geschützten Rahmens, um Veränderungen zu ermöglichen
- seelische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern
- Verhaltensweisen und Einstellungen, die einen Leidensdruck verursachen zu verändern
- psychosomatische Leiden zu mildern
- persönliche Kräfte und Fähigkeiten bewusst zu machen
- Ressourcen zu aktivieren
- die persönliche Entwicklung und Reifung zu fördern
- die Kreativität, das Selbstwertgefühl und die Lebensfreude zu steigern
- die Fähigkeit zu erlangen, das Leben zu genießen
- die Autonomie zu fördern und zu unterstützen
- Traumen zu verarbeiten und Defizite abzubauen
- Selbstmanagement und Eigenverantwortung zu entwickeln
- in der Gegenwart zu leben und Zukunft zu haben
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Meine Schwerpunkte
- Ängste
- Zwänge
- Depressionen
- Krisenintervention
- Traumabearbeitung
- Burn – Out Syndrom
- Psychosomatische Erkrankungen
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- Mobbing
- Selbstmanagement
- Selbstwertprobleme
- Beziehungsprobleme
- Scheidung / Trennung
- Lebenskrisen
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Ich arbeite mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Kosten
Für eine Einzelsitzung (50 min) beträgt das Honorar € 75,- / für Kinder € 70,-. Eine teilweise Kostenerstattung über ihre Krankenkasse ist möglich. Ich informiere Sie gerne darüber.
Schweigepflicht
Durch meine Tätigkeit als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle mir im Rahmen der Behandlung anvertrauten Informationen unterliegen daher der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(PthG § 15. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.)
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